Personalausweis, vorläufiger

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Vilbel

    Papierbasierte Passbilder sind ab dem 01.05.2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgeramt (Pass / Ausweisbehörde) übermittelt werden.

    Sie können auch ein Lichtbild in elektronischer Form im Bürgerbüro am Selbstbedienungsterminal fertigen lassen. Die Kosten belaufen sich auf 8,. € 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

  • Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

  • Status Bibliothekseintrag

    6

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende