Kirchenaustritt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Vilbel

    Ausweisdokument

    ggf. die Angabe Ihres Taufortes (kein schriftlicher Nachweis erforderlich, wer das nicht weiß, kann die Info entweder im Familien-/Stammbuch finden, das Feld kann bei Vorsprache aber auch bei komplettem Nichtwissen offen bleiben)

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale, auch zur Kirchensteuerpflicht, werden ausschließlich elektronisch übermittelt. Von der Beendigung Ihrer Kirchensteuerpflicht erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Hat das Finanzamt für Sie Vorauszahlungen zur Kirchensteuer festgesetzt oder erzielen Sie keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, sondern andere Einkünfte, legen Sie bitte den Nachweis über Ihren Kirchenaustritt bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt vor, damit die Kirchensteuererhebung zukünftig unterbleibt.

    Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

  • Herausgebende Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Vilbel
    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

An wen muss ich mich wenden?

Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Vilbel

Zum 01. März 2017 geht die bislang bei den Amtsgerichten liegende örtliche Zuständigkeit für Kirchenaustrittserklärungen auf die Gemeinden über.
In Bad Vilbel wird diese Aufgabe vom Bürgerbüro übernommen. Für den Austritt ist ein persönliches Vorsprechen im Bürgerbüro erforderlich.

Voraussetzung ist, dass Sie in Bad Vilbel mit Hauptwohnung gemeldet sind. Bei der Erklärung können Sie sich nicht durch einen Dritten vertreten lassen.

Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können den Austritt alleine erklären, sofern sie nicht geschäftsunfähig sind. Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr benötigen für die Austrittserklärung die Zustimmung eines Personensorgeberechtigten. Der Austritt für Kinder unter dem 12. Lebensjahr kann lediglich durch einen Personensorgeberechtigten  erklärt werden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende