Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn
- Sie ein Kind haben, was noch nicht 14 Jahre alt ist
- bei Ihnen ein Härtefall vorliegt.