Wenn Sie mit Wirbeltieren handeln, benötigen Sie eine Erlaubnis. Bei Handel mit artgeschützten Tieren besteht zusätzlich eine Meldepflicht mit Herkunftsnachweis und EG-Bescheinigung sowie bei Exemplaren des Anhang A der EG-VO 338/97 eine Vermarktungsgenehmigung.
Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht / CITES(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Meldung und EG-Bescheinigung:
An die Artenschutzbehörde (Obere Naturschutzbehörde), in deren Zuständigkeitsbereich sich das Unternehmen jeweils aufhält. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie bei dem jeweiligen Regierungspräsidium.
Regierungspräsidium Darmstadt - Informationen zum Artenschutz
Regierungspräsidium Gießen - Informationen zum Artenschutz
Regierungspräsidium Kassel - Informationen zum Artenschutz
Einheitlicher AnsprechpartnerSie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln.
Einzelheiten beim zuständigen Veterinäramt sowie dem Artenschutzdezernat des zuständigen Regierungspräsidiums erfragen.
§ 11 Abs. 1 Nr. 3b Tierschutzgesetz(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz