Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen benötigen Sie eine Genehmigung. Bevor die befristete Genehmigung abläuft, können Sie einen entsprechenden Antrag auf Wiedererteilung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen. Es kann dann zu einem nahtlosen Übergang des genehmigten Kraftomnibusbetriebs auf Grundlage einer neuen, wiederum befristeten Genehmigung kommen.
Sie möchten Ihr Kraftomnibusunternehmen fortführen? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Wiedererteilung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen zu erhalten:
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Allgemeine Unterlagen:
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.
Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Genehmigungsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen (BOKraft)
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
§ 49 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen