Wenn Sie Wertpapiere im regulierten Markt an einer Börse handeln lassen wollen, benötigen Sie dafür eine Zulassung durch die Geschäftsführung. Es sei denn, die Wertpapiere sind bereits gesetzlich zugelassen.
Wertpapiere, die Sie an der Börse zum Handel am regulierten Markt platzieren wollen, müssen vorher zugelassen worden sein.
§ 32 Absatz 1 Börsengesetz (BörsG)
Börsenzulassungsverordnung, EU-Prospektverordnung 2017/1129
Bundesministerium der Finanzen