Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die an eine(n) zugelassenen Fahrtenschreiberhersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt ausgegeben wird. Sie weist den Karteninhaber aus und ermöglicht die Prüfung, Kalibrierung und das Herunterladen der Daten des Fahrtenschreibers.
Die Werkstattkarte wird von den Fachkräften der nach § 57b StVZO ermächtigten Werkstätten verwendet, die die digitalen Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren sowie von Herstellern der Fahrtenschreiber. Sie ist PIN-geschützt und 1 Jahr gültig. Die PIN-Nummer wird den Techniker:innen an ihre Privatanschrift gesandt
Bei Antragsstellung ist die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO und ein Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft (Techniker:in) vorzulegen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahr sein.
Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Werkstattkarte entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Werkstattkarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt. Sie können einen Ersatz bei Kartenverlust oder Diebstahl Ihrer Werkstattkarte beantragen.
Jede verantwortliche Fachkraft darf nur im Besitz 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis sein.