Banner
 

Kontaktpersonen

Katja Margraf
MargrafKatja
Fachdienst Straßenverkehrsbehörde
Tel:
Work(06101) 602-254
Fax:
Fax(06101) 602-350
 
Johannes Reitzmann
ReitzmannJohannes
Fachdienst Stadtplanung
Fachdienstleiter
Tel:
Work(06101) 602-213
Fax:
Fax(06101) 602-336
 

Organisationseinheit

Stadt Bad Vilbel - Straßenverkehrsbehörde
Stadt Bad Vilbel - Stadtplanung
Stadt Bad Vilbel

Werbeanlage

Leistungsbeschreibung

Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.

Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Wetteraukreis

Baugenehmigungen

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

An wen muss ich mich wenden?

An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zeichnung (Maßstab 1:50)


Anlage I/4 zu VV BauPrüfVO


Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte


Lageplan (amtlich)


Farbiges Lichtbild oder farbige Lichtbildmontage

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Baugenehmigung / Vorbescheid Werbeanlage

Quelle: Hessenfinder