Weiterbildungseinrichtungen, die staatlich geregelte Weiterbildungen in folgenden Bereichen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung:
- Stations-, Gruppen- und Wohnbereichsleitung
- Leitende Pflegefachkraft
- Pflegedienst-, Einrichtungs- und Heimleitung
- Praxisanleitung
- Hygiene
- Psychiatrische Pflege
- Intensivpflege und Anästhesie
- Operationsdienst
- Onkologische Pflege und Palliative Versorgung
- Palliative Versorgung (Palliative Care)
Den angebotenen Weiterbildungen muss eine Verordnung des Landes Hessen zugrunde liegen.
Ihre Weiterbildungsstätte muss vom Regierungspräsidium anerkannt sein. Nur dann dürfen Sie die Weiterbildung nach der jeweiligen Weiterbildungsverordnung durchführen.