Eigentümerinnen und Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Weinbergsflächen, die in der Weinbaukartei des Landes Hessen geführt werden, müssen eine jährliche Abgabe an den Deutschen Weinfonds (DWF) entrichten.
Der DWF ist eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Weinwirtschaft. Er fördert die Qualität und den Absatz deutscher Weine durch gemeinschaftliche, wettbewerbsneutrale Maßnahmen des Marketings im In- und Ausland.
Er finanziert sich ausschließlich aus Abgaben der
- Eigentümerinnen und Eigentümer oder
- Nutzungsberechtigten von Weinbergsflächen und
- Händlerinnen und Händler.
Zur Erhebung der flächenbezogenen Beiträge dienen die vorhandenen Daten der Weinbaukartei des Landes Hessen.