Der Wechsel des Bauleiters ist anzuzeigen.
Baugenehmigungen
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Wechsel des Bauleiters mitteilen?
Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel des Bauleiters mit.
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Der Bauleiter hat gewechselt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
§ 59 Hessische Bauordnung (HBO): Bauleitung
§ 75 Hessische Bauordnung (HBO): Baubeginn
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Antrag auf eine Baugenehmigung stellenVerwaltungsportal Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen