Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.
Baugenehmigungen
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Wechsel in der Bauherrschaft mitteilen?
Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel der Bauherrschaft mit.
Bitte wenden Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihrer Sonderstatusstadt.
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Kosten an.
Der Wechsel in der Bauherrschaft muss unverzüglich erfolgen.
§ 56 Hessische Bauordnung (HBO): Bauherrschaft
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Antrag auf eine Baugenehmigung stellenVerwaltungsportal Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen