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Organisationseinheit

Ohne Zuordnung

Waffenschein

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wetteraukreis

Waffenrecht allgemein

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

An wen muss ich mich wenden?

Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

Zuständige Stelle

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad Vilbel

Wetteraukreis
Der Kreisausschuss
Fachdienst Ordnungsrecht
Berliner Str. 31
63654 Büdingen

Ansprechpartner/in:

Waffen, Jagd, Sprengstoff, Fischerei Ordnungsrecht
Telefon 06042 989-2526 bis -2528
Fax 06042 989-2550
E-Mail Waffen, Jagd, Sprengstoff, Fischerei Ordnungsrecht

 

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:
  • Volljährigkeit (18 Jahre),
  • Zuverlässigkeit,
  • Persönliche Eignung, 
  • Nachweis eines Bedürfnisses,* 
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
  • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

Rechtsgrundlage

Quelle: Hessenfinder