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Organisationseinheit

Ohne Zuordnung

Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall

Leistungsbeschreibung

Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.

Teaser

In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann online erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:

  • Angaben zur Person,
  • deren Arbeitsbereich,
  • Schilderungen zum Unfallhergang

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben am

23.11.2020
Quelle: Hessenfinder