Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Die Anzeige kann online erfolgen.
Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
§ 19 Absatz 1 Nr. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)