Wird das Verwarnungsgeld fristgerecht und vollständig bezahlt, wird die Verwarnung wirksam und das Verfahren ist abgeschlossen. Der Vorfall wird dann nicht mehr weiter verfolgt. Eine Rückzahlung des Verwarnungsgeldes ist nicht möglich.
Wird das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, nicht fristgerecht bezahlt, nicht vollständig bezahlt oder werden Einwendungen erhoben, dann wird die Verwarnung nicht wirksam. Da die Verwarnung gleichzeitig die Anhörung im Rahmen des Bußgeldverfahrens darstellt, läuft bei nicht bezahltem Verwarnungsgeld oder der Geltendmachung von Einwendungen das Bußgeldverfahren weiter und endet mit dem Bußgeldbescheid. Wird ein Bußgeldbescheid erlassen, dann fallen im Unterschied zur Verwarnung weitere Kosten (Gebühren und Auslagen) an. Diese Gebühren und Auslagen sind der oder dem Betroffenen zwingend aufzuerlegen.
Bei Verstößen im ruhenden Verkehr (Halt- und Parkverstöße) muss die Halterin oder der Halter eines Kraftfahrzeugs mit dem Erlass eines Kostenbescheides, mit dem die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, rechnen, wenn nicht festgestellt werden kann, wer das Kraftfahrzeug geführt hat.