Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen ist die berufsständische Versorgungseinrichtung für Rechtsanwälte in Hessen.
Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen folgende Leistungen
- Altersrente
- Regulär mit Erreichen der Regelaltersgrenze
- Vorgezogen auf schriftlichen Antrag nach Erreichen der entsprechenden Altersgrenze
- Hinausgeschoben nach Überschreitung der Regelaltersgrenze und entsprechender Beantragung durch das Mitglied
- Berufsunfähigkeitsrente
- Hinterbliebenenrente für Witwen, Witwer, Lebenspartner und Waisen
Darüber hinaus kann das Versorgungswerk auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten notwendiger, besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gewähren.
Nähere Informationen zu den Leistungsarten gibt die Geschäftsstelle des Versorgungswerks und können zudem in der Satzung und auf der Internetseite des Versorgungswerks in Erfahrung gebracht werden.