Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Betriebssitz des Antragstellers liegt oder liegen soll: Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen-Friedberg, Hanau, Kassel, Lahn-Dill, Limburg, Offenbach oder Wiesbaden.
Die IHK Limburg führt die Erlaubniserteilung und Registrierung zentral für die mittelhessischen IHKn (Lahn-Dill, Gießen-Friedberg, Limburg) durch.
Die IHK Wiesbaden führt die Erlaubniserteilung und Registrierung auch für die IHK Hanau durch.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln