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Unfallversicherungsschutz für Haushaltshilfen

Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Das heißt, Sie als „privater Arbeitgeber“ sind verpflichtet, Ihre Haushaltshilfe bei einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (hier in Hessen: die Unfallkasse Hessen) anzumelden, wenn sie mehr als 400,-- € verdient.
 
Verdient Ihre Haushaltshilfe weniger als 400,-- € im Monat, so muss sie bei der Minijobzentrale (0355 2902-70799, www.minijobzentrale.de) angemeldet werden, und nicht zusätzlich bei der Unfallkasse.
 
Denn die Unfallkasse Hessen gewährt Ihren Haushaltshilfen bei allen Tätigkeiten im und ums Haus und auf allen damit zusammenhängenden Wegen umfassendenVersicherungsschutz für einen Beitrag von 30,-- € pro Jahr.
 
Nähere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie bei der:
Unfallkasse Hessen
Haushaltsabteilung
Quelle: Magistrat der Stadt Bad Vilbel