Sie haben einen Schaden erlitten und sind der Meinung, dass die Stadt dies durch ein Tun oder Unterlassen verschuldet hat? Solche Ansprüche gegen die Stadt können sich ergeben aus: - Amtshaftung
- unerlaubter Handlung
- Unfällen mit städtischen Kraftfahrzeugen
- Vertragshaftung
Wir nehmen Ihre Schadenanzeigen entgegen, gerne schriftlich. Folgende Angaben sollte Ihr formloser Antrag enthalten:
- Name und Anschrift des Geschädigten
- bei Kfz-Unfällen:
Fahrer u. Halter des geschädigten Kfz, Kfz-Kennzeichen, ggf. Angaben zu beteiligtem städtischem Fahrzeug - Schilderung des Schadenereignisses
- Schadenzeitpunkt (Datum und Uhrzeit)
- Schadenstelle/Unfallstelle (Straße/Platz, Hausnummer)
- nach Möglichkeit Fotos/Skizzen der Schadenstelle/Unfallstelle
- ggf. Polizeibericht
- ggf. Zeugen
- Höhe der Schadenersatzforderung
- soweit vorhanden, Rechnungen und Belege
Zur Schadensabwicklung geben wir auch gerne telefonisch Auskunft.
Quelle: Magistrat der Stadt Bad Vilbel
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