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Schadensanspruch

Sie haben einen Schaden erlitten und sind der Meinung, dass die Stadt dies durch ein Tun oder Unterlassen verschuldet hat?
 
Solche Ansprüche gegen die Stadt können sich ergeben aus:
  • Amtshaftung
  • unerlaubter Handlung
  • Unfällen mit städtischen Kraftfahrzeugen
  • Vertragshaftung
Wir nehmen Ihre Schadenanzeigen entgegen, gerne schriftlich. Folgende Angaben sollte Ihr formloser Antrag enthalten:
  • Name und Anschrift des Geschädigten
  • bei Kfz-Unfällen:
    Fahrer u. Halter des geschädigten Kfz, Kfz-Kennzeichen,
    ggf. Angaben zu beteiligtem städtischem Fahrzeug
  • Schilderung des Schadenereignisses
  • Schadenzeitpunkt (Datum und Uhrzeit)
  • Schadenstelle/Unfallstelle (Straße/Platz, Hausnummer)
  • nach Möglichkeit Fotos/Skizzen der Schadenstelle/Unfallstelle
  • ggf. Polizeibericht
  • ggf. Zeugen
  • Höhe der Schadenersatzforderung
  • soweit vorhanden, Rechnungen und Belege
 
Zur Schadensabwicklung geben wir auch gerne telefonisch Auskunft.
Quelle: Magistrat der Stadt Bad Vilbel