Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- in einer Lebensgemeinschaft oder als sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, wenn für diese Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird (Eine Wohnung – ein Beitrag)
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden oder
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.