Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- in einer Lebensgemeinschaft oder als sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, wenn für diese Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird (Eine Wohnung – ein Beitrag)
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden oder
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Service-Telefon zum Beitragskonto: Tel.: +49 185 - 9995-0100 Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag: Tel.: +49 185 - 9995-0888* Fax: +49 185 - 9995-0105* Service-Telefonzeiten: Mo: 7:00 - 19:00 Uhr Di: 7:00 - 19:00 Uhr Mi: 7:00 - 19:00 Uhr Do: 7:00 - 19:00 Uhr Fr: 7:00 - 19:00 Uhr * 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk
Beitragsservice des Hessischen Rundfunks
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
Vorraussetzungen
Abmeldung: gebührenfrei
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Rundfunkbeitrag abmelden
Weiterführende Informationen:
Erläuterungen rund um den Rundfunkbeitrag