Röntgenstrahlen werden in der Forschung, Technik und Medizin eingesetzt. Der Betrieb von Röntgeneinrichtungen muss nach der Röntgenverordnung bei den Regierungspräsidien angezeigt bzw. genehmigt werden.
Voraussetzungen für die Anzeige bzw. Genehmigung einer Röntgeneinrichtung sind u.a. die notwendige Fachkunde des Betreibers/Anwenders sowie die mängelfreie Prüfung der Röntgeneinrichtung durch einen behördlich bestimmten Sachverständigen. Während des Betriebes ist in Zeitabständen von fünf Jahren bei allen Röntgeneinrichtungen eine Wiederholungprüfung durch einen Sachverständigen durchzuführen. Im medizinischen Bereich sind regelmäßige Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorzunehmen.