Die Rentenauskunft enthält
Hinweis: Die Rentenauskunft ist nicht dasselbe wie die Renteninformation (oft auch als "Rentenbescheid" bezeichnet), die Sie ab dem 27. Lebensjahr jedes Jahr erhalten. Die Rentenauskunft informiert sehr umfangreich über weitere Rentenansprüche. Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie statt einer Renteninformation automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.
Möchten Sie eine Auskunft über Ihre künftigen Rentenansprüche und Ihren Rentenbeginn haben, können Sie diese jederzeit formlos anfordern.
Wenn Sie eine Rentenauskunft per Post erhalten möchten:
Wenn Sie die Rentenauskunft online erhalten möchten:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Kostenlose Servicenummer: Telefon: 0800 1000 4800
Servicezeiten: Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 19:30 Uhr Freitag von 7:30 bis 15:30 Uhr
Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2 10709 Berlin
Telefon: 030 865-0 Fax: 030 865-27240 E-Mail: drv@drv-bund.de
Sie benötigen keine weiteren Unterlagen.
keine
Es gib keine Frist.
Onlineverfahren: ungefähr 7 Tage
§ 109 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Informationen zur Rentenauskunft auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)