Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. ein eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf (zweifach),
2. die Geburtsurkunde (zweifach), gegebenenfalls eine Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde sowie Geburtsurkunden der Kinder und gegebenenfalls der Tenor des Scheidungsurteils (je dreifach); (Die vorgenannten Urkunden müssen durch autorisierte Behörden (Standesämter, Gerichte, Ortsgerichte, Stadt) und Gemeindeverwaltungen usw.) amtlich oder von Notaren beglaubigt sein. Beglaubigungen durch Schulen, Pfarrämter, Krankenkassen o. ä. werden nicht anerkannt.),
3. eine amtliche Meldebestätigung, aus der sich auch ergibt, seit wann Sie an Ihrem derzeitigen Wohnsitz gemeldet sind;
4. eine Zivildienst- oder Wehrdienstbescheinigung bzw. eine Bescheinigung über den Bundesfreiwilligendienst oder über den Freiwilligen Wehrdienst
5. beglaubigte Abschrift (nicht die Urschrift) des Zeugnisses (Gesamtzeugnis über staatliche Pflichtfachprüfung und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung) über die erste Prüfung bzw. die erste juristische Staatsprüfung (zweifach); wegen der Verteilung der Ausbildungsstellen nach Leistung muss die Examensnote
bereits nachgewiesen und belegt sein. (vgl. § 26 JAG, §11 Abs. 3 JAO). Auch hier muss die Beglaubigung durch autorisierte Behörden (siehe 2.) erfolgt sein. Beglaubigungen durch Schulen, Pfarrämter, Krankenkassen o.ä. werden nicht anerkannt;
6. zwei Lichtbilder;
7. der Fragebogen (Vordruck HJV 102), der sorgfältig auszufüllen und zu unterschreiben ist (zweifach);
8. eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Vordruck HJV 104), die sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben ist (zweifach);
9. ein Führungszeugnis (Belegart 0) neueren Datums, das vom Bundeszentralregister ausgestellt und der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts nach Maßgabe des § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes unmittelbar übersandt wird. Es darf bezogen auf den angestrebten Einstellungstermin nicht älter als 6 Monate sein.
Sie müssen das Führungszeugnis persönlich bei der Meldebehörde beantragen und dabei die Präsidentin oder den Präsidenten des Landgerichts, bei der oder dem Sie das Bewerbungsgesuch einzureichen beabsichtigen, als Empfangsbehörde angeben.
Bewerberinnen und Bewerber aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Staaten haben außerdem ihren ausländerrechtlichen Status durch Vorlage einer Fotokopie der entsprechenden Seiten ihres Reisepasses und des Aufenthaltstitels nachzuweisen. Die Einstellung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Aufenthaltstitel bis zur Beendigung der Ausbildung Gültigkeit hat. Wenden Sie sich zur Erlangung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.