Arbeitnehmer/innen mit Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld haben die Möglichkeit, allgemeine oder spezifische berufliche Qualifizierungsmaßnahmen zu beantragen. Diese können mit einem Zuschuss aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.
Tipp: Welche Maßnahmen gefördert werden können und für die/den jeweilige/n Arbeitnehmer/in am sinnvollsten sind, kann am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem zuständigen Betreuer bei der Agentur für Arbeit festgelegt werden.
Die Höhe der Förderung beträgt
- für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 60 Prozent und
- für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 25 Prozent
der als angemessen geltenden Lehrgangskosten. Die genaue Höhe hängt von der Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und dem förderungsfähigen Personenkreis ab.
Tipp: Weitere Informationen zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.