Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Für Tätigkeiten an mobilen Anlagen, wie zum Beispiel Kühlfahrzeugen, ist hingegen keine Betriebszertifizierung erforderlich.
Welche fluorierten Treibhausgase (F-Gase) gemeint sind, ergibt sich aus Anhang I und II der Verordnung (EU) 517/2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung).