Auf der Internetseite der Zollverwaltung finden Sie die amtlichen Vordrucke und Merkblätter, die online ausgefüllt werden können.
Mittels der nachfolgend aufgeführten Formulare stellen Sie den Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb eines Steuerlagers:
- Nr. 1240 Antrag auf Erteilung als Steuerlagerinhaber für Erzeugnisse (Branntwein/branntweinhaltige Waren) und Alkopops
- Nr. 1650 Antrag - Steuerlagerinhaber für Tabakwaren
- Nr. 1840 Antrag - Steuerlager für Kaffee
- Nr. 2000 Antrag - Steuerlagerinhaber für Bier
- Nr. 2480 Antrag - Steuerlagerinhaber für Schaumwein und Zwischenerzeugnisse
Den Anträgen müssen Nachweise und Erklärungen beigefügt werden, die Sie den einzelnen Anträgen sowie entsprechenden Verordnungen entnehmen können, z. B.
- ein aktueller Handels- oder Genossenschaftsregisterauszug
- Lagepläne der Räumlichkeiten
- eine Betriebserklärung mit der Beschreibung der Betriebsvorgänge bezogen auf die Herstellung, Be- oder Verarbeitung und Lagerung im beantragten Steuerlager, Darstellung der Buchführung.
Zusätzlich finden Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung die folgenden Merkblätter:
- Merkblatt Nr. 1173 - Lager für Energieerzeugnisse
- Merkblatt Nr. 1174 - Zugelassener Einlagerer
- Merkblatt Nr. 1175 - Lager für Energieerzeugnisse ohne Lagerstätten