Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.
Wenn Sie Fragen zum elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) haben, dann wenden Sie sich andie die Personalausweisbehörde.
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
keine
§ 11 Absatz 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
https://www.personalausweisportal.de
Frau Burggraf,Referat O 3,Bundesministerium des Innern,Graurheindorfer Straße 198,53117 Bonn
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8)