Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Informationen zum Personalausweis erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
keine
Es fallen keine Gebühren an.
§ 11 Absatz 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
https://www.personalausweisportal.de
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8)