Wenn Ihr Personalausweis entwendet wurde, müssen Sie das Abhandenkommen bzw. den Diebstahl Ihres Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen. Diese ist verpflichtet, unverzüglich eine Polizeibehörde in Kenntnis zu setzen. Danach können Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde).
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Fotomustertafel
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Sie müssen den Diebstahl schnellstmöglich anzeigen.
§ 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
§ 27 Abs. 1 Nummer 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
https://www.personalausweisportal.de
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport