Bei der Beschränkten Ausschreibung (national) fordert der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) bestimmte Unternehmen auf, ein Angebot abzugeben. Wird der EU-Schwellenwert (bei Liefer- und Dienstleistungen 200.000,00 Euro, bei Bauleistungen 5.000.000,00 Euro) überschritten, ist ein Nichtoffenes Verfahren EU-weit durchzuführen, welches im Gegensatz zur Beschränkten Ausschreibung zwingend einen Teilnahmewettbewerb vorsieht. Alle interessierten Unternehmen können in diesem EU-Verfahren Teilnahmeanträge stellen. Die Vergabestelle wählt unter Beachtung der allgemeinen Vergabegrundsätze die geeigneten Unternehmen aus. Sie fordert diese auf, ein Angebot abzugeben.
Hinweis:
EU-Ausschreibungen müssen zusätzlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
Bei der Beschränkten Ausschreibung können Auftragsberatungsstellen dem öffentlichen Auftraggeber bei der Auswahl der anzuschreibenden Unternehmen helfen.
Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen, welche Fristen Sie für die Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote einhalten müssen.