Unverhofft kommt oft ... und nicht selten wird dann Hilfe gebraucht.
Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und die Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigung haben die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung sicherzustellen. Die Sicherstellung umfasst auch die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst).
Grundsätzlich ist jeder Vertrags(zahn)arzt zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet. Der organisierte allgemeine Notdienst erstreckt sich auf die Notdienstbezirke.
Suchen Sie in den Internetseiten Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihres Landkreises den Menüpunkt "Notdienste" (oft unter dem Oberbegriff "Gesundheit" und/oder "Soziales"). Dort finden Sie in der Regel aktuelle Informationen zum Apotheken-Notdienst und zu den Notdiensten der Ärzte und Krankenhäuser. Die Aufstellung der Notdienstbereiten Apotheken wird auch in der lokalen Presse veröffentlicht.