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Organisationseinheit

Ohne Zuordnung

Medizinprodukte

Leistungsbeschreibung

Der Begriff „Medizinprodukte“ umfasst ein sehr großes Spektrum von Geräten und Hilfsmitteln in der Humanmedizin zur Anwendung in und am Menschen. Hierunter fallen Produkte zur Wundversorgung, Empfängnisverhütung, Blutdruckmessgeräte, Herzschrittmacher, künstliche Gelenke und alle medizinisch-technischen Geräte z.B. für die Chirurgie, Endoskopie, Dialyse, Narkose, Dentalmedizin, Herz-Kreislauf-, Röntgen- und Labordiagnostik.

Das Inverkehrbringen sowie die sichere Anwendung von Medizinprodukten werden im Medizinproduktegesetz geregelt. Die Überwachung obliegt dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). Die sichere Konstruktion, die einwandfreie Leistung und Wirksamkeit eines Medizinproduktes muss der Hersteller gewährleisten. Medizinprodukte sind CE-gekennzeichnet.  

Für den sicheren und mängelfreien Betrieb (Wartung, Inspektionen, Instandsetzung und hygienische Aufbereitung) von Medizinprodukten ist der Betreiber verantwortlich.

Arbeitsschutz - Produktsicherheit
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Rechtsgrundlage

Herausgebende Stelle

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

12.06.2017
Quelle: Hessenfinder