Versicherte erhalten umfassende Vorsorgeleistungen. Dabei geht es darum, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beheben, der Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken sowie eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Die medizinische Vorsorge umfasst dabei je nach Erfordernis im Einzelfall entweder Leistungen
- der ambulanten Behandlung und Versorgung am Wohnort,
- ambulante Behandlung und Versorgung in einem anerkannten Kurort oder
- Behandlung und Versorgung in einer stationären Vorsorgeeinrichtung.
Bei der ambulanten Vorsorge am Wohnort oder in einem anerkannten Kurort wird täglich ein örtliches Rehazentrum oder eine Rehaklinik aufgesucht und Sie erhalten dort von Ärztinnen und Ärzten oder Therapeutinnen und Therapeuten ärztliche, physiotherapeutische, psychotherapeutische und weitere Leistungen.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen einschließlich der verordneten Arznei-, Verband- Heil- und Hilfsmittel. Die Krankenkasse kann bei Maßnahmen in ankerkannten Kurorten zu den übrigen Kosten, einen finanziellen Zuschuss gewähren. Leistungen in anerkannten Kurorten können nicht vor Ablauf von drei Jahren wiederholt werden, es sei denn dies ist medizinische notwendig.
Bei einer stationären Vorsorgemaßnahme werden Sie in der Einrichtung behandelt und wohnen auch dort.
Stationäre Vorsorgeleistungen dauern in der Regel drei Wochen, für Kinder unter 14 Jahren vier bis sechs Wochen. Sie können nicht vor Ablauf von vier Jahren wiederholt werden. Bei begründeter medizinischer Notwendigkeit kann eine Verlängerung oder eine erneute Leistung beantragt werden.