Die Freigabe durch die DFS ist in der unmittelbaren Umgebung von Flughäfen (Kontrollzone) für den Aufstieg von Ballons immer erforderlich.
Außerhalb der Kontrollzone ist die Freigabe durch die DFS erforderlich bei:
- 500 und mehr Ballons,
- gebündelte Ballons (Ballontrauben),
- Ballons mit daran befestigten Gegenständen.
Die Antragstellenden sind dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorschriften insbesondere zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zum Brandschutz eingehalten werden.
Mehr zum Thema - siehe: Massenaufstieg von Kinderluftballons (DFS Deutsche Flugsicherung GmbH)
Wichtiger Hinweis:
Der Aufstieg von Fluglaternen (Skylaterne, Skyballon, Glühwürmchen, Flammea, Kong Ming, Feuerlaterne, Luftlaterne, Partyballon etc.) eine Art kleiner, unbemannter Heißluftballons ist in Hessen seit dem 23.07.2009 ausnahmslos verboten. Ein Verstoß hiergegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.