Das Hessische Krebsregister hat die Aufgabe, fortlaufend und flächendeckend Daten zu hessischen Krebsfällen und onkologischer Behandlung zu erfassen, auszuwerten und für Forschung und Qualitätssicherung bereitzustellen. Dafür melden Ärztinnen und Ärzte Informationen über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Krebserkrankungen und deren Frühformen.
Je mehr Informationen zu einer Krebserkrankung und der angewandten Therapie sowie deren Heilungserfolg vorliegen, desto größer sind die Möglichkeiten, effektive Therapien zu erkennen und die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Krebs weiter zu verbessern.
Das Hessische Krebsregister besteht aus der Vertrauensstelle, die an der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) angesiedelt ist, sowie der Landesauswertungsstelle und der Abrechnungsstelle, die dem Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) angehören.
Warum ist die Meldung an das Hessische Krebsregister so wichtig?
Jede Meldung trägt dazu bei,
- die patientenbezogene Zusammenarbeit bei der Krebsbehandlung zu fördern,
- die Risikofaktoren für Krebs zu identifizieren,
- den Nutzen gesetzlicher Krebsfrüherkennungsprogramme zu evaluieren,
- wirkungsvolle Behandlungen gegen Krebs sichtbar zu machen,
- die Qualität der onkologischen Versorgung zu sichern,
- das Krebsgeschehen in Hessen zu erfassen und
- den fach- und sektorenübergreifenden Austausch über Krebs zu fördern.
Was erhalten hessische Ärztinnen und Ärzte für die Meldung?
Meldende Ärztinnen und Ärzte erhalten
- eine Meldevergütung,
- Informationen zum aktuellen Vitalstatus ihrer Patientin bzw. ihres Patienten,
- Informationen zur Behandlung und Verlaufsbeurteilung durch andere Ärztinnen und Ärzte,
- Unterstützung in der Tumordokumentation.