Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen elektronischen Reisepass.
Wenn Sie ein mehrere Jahre gültiges Dokument für Ihr Kind, das noch nicht 12 Jahre alt ist, beantragen wollen, können Sie anstelle eines Kinderreisepasses einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Mit einem Personalausweis kann Ihr Kind innerhalb der EU problemlos grenzüberschreitend reisen. Personalausweise für Kinder sind maximal sechs Jahre gültig. Für bestimmte Reiseziele, zum Beispiel die USA oder Kanada, ist die visumfreie touristische Einreise lediglich mit einem regulären Reisepass möglich. Soll Ihr Kind einen Kinderreisepass für die Reise nutzen, wäre für dieses Reisezielland - zusätzlich zum Kinderreisepass - ein Visum erforderlich. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.