Wenn die Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich geworden sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
- Bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
- Falls das hintere Kennzeichen ersetzt werden muss, zusätzlich die Prüfbescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (HU).
Wenn die Kennzeichenschilder gestohlen wurden oder verlorengegangen sind:
- Die o. g. Unterlagen und
- zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Wichtige Hinweise:
- Bei Verlust des Kennzeichens ist grundsätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Fahrzeughalter erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass diese nicht zwingend zur Niederschrift bei der Zulassungsbehörde abzugeben ist. Eidesstattliche Versicherungen sind auch dann anzuerkennen, wenn sie
- vom Fahrzeughalter verfasst wurden und
- den Anforderungen an eine eidesstattliche Versicherung genügen (in etwa: "Ich erkläre an Eides statt, dass .... und bin mir der Konsequenzen einer falschen eidesstattlichen Versicherung bewusst").
Bei Diebstahl eines Kennzeichenschildes (oder der Kennzeichenschilder) ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung entbehrlich, wenn eine entsprechende Bestätigung der Polizei, dass der Diebstahl angezeigt wurde, vorgelegt wird.