Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz (wie zum Beispiel: Steuerhinterziehung) haben, können Sie dies als Hinweis komplett anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.
Ihren Hinweis gegen das Geldwäschegesetz können Sie schriftlich oder online und jeweils auch anonym melden.
Schriftlicher Ablauf:
Keine
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Dauer: bis 8 Wochen
Die Bearbeitungszeit ist für die Hinweis gebende Person nicht relevant, denn es werden keine Ergebnisse kommuniziert.
§ 53 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS)