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Organisationseinheit

Ohne Zuordnung

Hilfe bei Gewalt gegen Frauen

Leistungsbeschreibung

Frauenhäuser gewähren Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind, unbürokratische, schnelle Hilfe. Auch die mitbetroffenen Kinder werden versorgt. Frauenhäuser bieten Schutz in Form von Zuflucht, Beratung, Begleitung und Unterstützung, z. B. sind sie dabei behilflich, eine gerichtsfeste Dokumentation körperlicher Folgen der Misshandlung ärztlich attestieren zu lassen. Sie informieren über die verschiedenen Formen von Hilfen, sei es von öffentlichen Ämtern, Gerichten, der Polizei, oder auch anderen spezialisierten Beratungsstellen. Das Beratungsangebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen.

In der Regel werden Frauenhäuser von Vereinen geführt. Sie werden durch öffentliche Zuwendungen des Landes Hessen und der Kommunen finanziell unterstützt.

Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.
Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Wetteraukreis

Gewalt gegen Frauen

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad Vilbel

Die Frauenbeauftragte der Stadt Bad Vilbel gibt als Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen der Stadt erste Hilfe-
stellung für Frauen in Problemsituationen. Von ihr können Sie Adressen und Informationen von verschiedenen
Fachbereichen der Stadtverwaltung, Frauenhäusern, Frauenvereine und -verbände im Wetteraukreis erfahren.

Sie hat ihre Sprechstunde in der Regel an jedem 1. Dienstag eines Monats, und zwar von 13.30 - 15.30 Uhr im
Rathaus, Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad Vilbel
 

Außerdem ist sie per Mail (Hildegard.Noelke@bad-vilbel.de) erreichbar. In ganz besonders dringenden Angelegenheiten können Sie per
Handy unter der Rufnummer 0163-6368031 eine Nachricht hinterlassen.

An wen muss ich mich wenden?

Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Informationen und Adressen von Frauenhäusern und spezialisierten Anlaufstellen für Beratung finden Sie im Familienatlas unter „Ansprechpartner“.

Das kostenlos erreichbare Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ kann rund-um-die-Uhr helfen, geeignete Hilfen bundesweit zu finden: 08000 116 016 (auch online-Beratung: www.hilfetelefon.de). Bei Bedarf kann eine Dolmetscherin innerhalb einer Minute hinzugeschaltet werden (17 Sprachen).

Darüber hinaus kann jede Polizeidienststelle einer Gewaltbetroffenen mit akutem Bedarf rund-um-die-Uhr helfen, ein Frauenhaus zu erreichen.

Der Familienatlas

Anlaufstellen für Beratung und Kooperation in Hessen
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)

Das Hilfetelefon - online-Beratung
(Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)

Das Hilfetelefon - Beratung in 17 Sprachen
(Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)

Frauenhäuser in Hessen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind:

  • Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,

  • Geburts- und Heiratsurkunden,

  • Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,

  • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung,

  • Sorgerechtsentscheide,

  • erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
  • Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen

  • Gewaltschutzgesetz vom 11.12.2001 (BGBI. I S. 3513); Freiwillige Leistung nach Haushaltsgesetz

  • Grundgesetz (Menschenwürde, Recht auf Leben u. a.)

Quelle: Hessenfinder