Eine Anregung kann formlos an die Hessische Staatskanzlei erfolgen.
Anschließend leitet die Hessische Staatskanzlei den Vorschlag zur Stellungnahme an den zuständigen Landrat oder die zuständige Landrätin oder den zuständigen Oberbürgermeister bzw. die zuständige Oberbürgermeisterin zur Stellungnahme weiter.
Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen entscheidet der Hessische Ministerpräsident über die Verleihung des Ordens.