In jedem Fall sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag
- Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes über den Hauptwohnsitz in Hessen oder Nachweise, dass der Beruf in Hessen ausgeübt werden soll.
- standesamtliches Dokument über Namensführung, Geburtsort und Geburtsdatum (z.B. Geburts-/Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch), ggf. mit deutscher Übersetzung
- Ausweisdokument (z.B. Personalausweises oder Reisepasses)
- Lebenslauf in deutscher Sprache mit genauen Angaben über Schulbildung, Berufsausbildung und bisherige Tätigkeiten
- Ausbildungsnachweis über die abgeschlossene Ausbildung in der Landessprache und in deutscher Übersetzung
- Sprachzertifikat zum Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
Bei Ausbildungen, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes absolviert wurden, ist darüber hinaus immer folgender Nachweis vorzulegen:
Nachweis der Ausbildungsstätte über den Inhalt und Umfang der dort absolvierten Berufsausbildung (Art und Umfang (Stunden) der Unterrichtsfächer, Art und Umfang der praktischen Ausbildung) in der Landessprache und in deutscher Übersetzung
Je nach Beruf oder Herkunftsland sind darüber hinaus weitere Nachweise erforderlich. Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt: