Die Amtliche Futtermittelüberwachung erstreckt sich über alle Ebenen der Futtermittelherstellung und des Handels bis hin zu den landwirtschaftlichen Betrieben.
Die rechtliche Grundlage für diese Kontrollen bildet die EU-Kontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 882/2004)nebst dem Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2012 bis 2016 " des BMEL, BVL, BfR und der Länder Dieses Programm setzt folgende Schwerpunkte:
- Die Kontrolle soll verhindern, dass Risiken in der Nahrungskette über die Tiere auf den Menschen übertragen werden.
- Die Kontrolleder Futtermittel soll die Gesundheit der Tiere gewährleisten.
- Die Kontrollen dienen der Überprüfung der ernährungsphysiologischen Qualität der Futtermittel vornehmlich durch die Bestimmung der wertgebenden Bestandteile.
Die Untersuchungsparameter umfassen unter anderem:
- Inhaltsstoffe, zum Beispiel Rohprotein, Fett, Energiegehalt
- Zusatzstoffe, , Kokzidiostatika, Spurenelemente und Verschleppungen von pharmakologischen Wirkstoffen.
- Unerwünschte Stoffe, zum Beispiel Dioxine, Schwermetalle, chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW), polychlorierte Biphenyle (PCB), Mykotoxine
- Schädlingsbekämpfungsmittel
- Unzulässige und verbotene Stoffe
In die Kontrollen werden Vormischungen, Einzelfuttermittel, Alleinfuttermittel, Ergänzungsfuttermittel und Zusatzstoffe einbezogen.