Sie sind
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Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer,
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in einer betrieblichen Berufsausbildung, oder
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wegen Ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen
(zu diesen gehören Sie zum Beispiel auch, wenn Sie in Heimarbeit beschäftigt sind).
Als nahe Angehörige gelten:
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Großeltern, Eltern, Schwiegereltern
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Ehegatten, Lebenspartner, Partner eine eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister
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Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder
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die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners
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Schwiegerkinder
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Enkelkinder