Bevor Sie forstliches Vermehrungsgut (Saatgut, Pflanzenteile oder Pflanzgut) in Verkehr bringen können, muss das Ausgangsmaterial zu dessen Erzeugung zugelassen werden. Dies können Erntebestände, Samenplantagen, mehrere Bäume als Familieneltern, Klone oder Klonmischungen sein (Zulassungseinheit).
Das forstliche Vermehrungsgut wird dabei in verschiedene Kategorien eingeteilt:
- Erntebestände in die Kategorie „Ausgewählt“,
- Samenplantagen in die Kategorie „Qualifiziert“ und
- Erntebestände, Samenplantagen, Familieneltern, Klone und Klonmischungen in die Kategorie „Geprüft“
Um eine Zulassung zu beantragen, stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung:
- Online: Sie nutzen das Erntezulassungsregister-Hessen
- Schriftlich: Sie reichen bei Ihrem zuständigen Regierungspräsidium (Landesstelle nach Forstvermehrungsgutgesetz) einen formlosen Antrag ein