Antragsstellung durch hessische Sportfachverbände, hessische Sportvereine und andere Sportorganisationen. Die Anträge werden dem Leistungssportreferat des Landessportbundes Hessen zur Erstellung eines sportfachlichen Votums vorgelegt. Im Anschluss werden diese Anträge dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege zur Entscheidung übersandt.