In den Anträgen muss nachgewiesen werden, dass die Situation des Breiten- und Gesundheitssports in Hessen nachhaltig verbessert wird.
Gefördert werden können nur Projekte und Maßnahmen von herausragender und beispielgebender Bedeutung, die mit dem Landessportbund Hessen und anderen beteiligten Institutionen abgestimmt sind. Förderungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.