Das Integrationsamt übernimmt die Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern z. B. bei folgenden Veranstaltungen:
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Gl
Keine, die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher bei den oben aufgeführten Veranstaltungen übernimmt das Integrationsamt
Bitte so frühzeitig mit dem Integrationsamt in Verbindung setzen, dass der Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers noch rechtzeitig koordiniert werden kann.
§ 25 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des Integrationsamtes zum Thema "Unterstützt bei Hörbehinderung".
Themenseite "Unterstützt bei Hörbehinderung"(Integrationsamt LWV Hessen)
Integrationsamt Hessen