Sie können Fördermittel beantragen, wenn Sie Digitalisierungsvorhaben innerhalb von gemeinnützigen Organisationen umsetzen möchten.
Die Vorhaben müssen überwiegend zur Optimierung interner Prozesse, der Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern oder zur Gewinnung neuer Mitglieder beitragen. Gefördert wird die Anschaffung von Hardware und/oder Software und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Digitalisierungsvorhaben. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt durch die Hessische Staatskanzlei – Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel.