Als Produzentin oder Produzent eines Spielfilms oder Dokumentarfilms können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, um den Film herzustellen. Die Förderung wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.
Gefördert werden kann
- die Herstellung eines programmfüllenden Spielfilms oder Dokumentarfilms (mindestens 79 Minuten).
Es werden Zuschüsse von bis zu EUR 500.000 vergeben, in begründeten Ausnahmefällen bis zu EUR 1.000.000. Gefördert werden in der Regel nur Spielfilme und Dokumentarfilme, deren Herstellungskosten bis zu EUR 5 Millionen betragen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Filme mit höheren Herstellungskosten gefördert werden.
Ihr Film muss unter anderem eine „erhebliche deutsche kulturelle Prägung“ im Sinne der BKM-Filmförderungsrichtlinie aufweisen. Dabei zählt unter anderem die Originalsprache des Films, der Firmensitz des Produzenten, die Finanzierung und die Auswertung in Kinos in Deutschland.