Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art.
Investitionen in Anlagegüter ziehen oftmals Folgeinvestitionen nach sich. Hierzu gehören in der Landwirtschaft insbesondere Betriebsmittel, aber auch Lieferrechte als Voraussetzung für die Erweiterung der Produktion. Im Programm "Produktionssicherung" fördert die Rentenbank den Erwerb von Betriebsmitteln und die sonstigen Finanzierungen von landwirtschaftlichen Unternehmen. Junge Landwirte unter 41 Jahren erhalten dabei einen zusätzlichen Zinsbonus.
Was wird finanziert?
- Erwerb von Betriebsmitteln
- Erwerb von Lieferrechten (zum Beispiel Milchquote) und Zahlungsansprüchen
- Erwerb von Tieren
- Umschuldungen im Rahmen von Hofübergabeverträgen
- Abfindung weichender Erben etc.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Kosten in Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur.
Konditionen
Art der Förderung : zinsgünstiges Darlehen
Höhe: bis zu 10.000.000,00 Euro pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.
Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung: 100 Prozent
Laufzeit: 10 Jahre
Tilgung
Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.
Zinsbindung: bis maximal 10 Jahre
Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
Nähere Angaben finden Sie unter
- Konditionen im Überblick
- Darlehensrechner
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
Zinsbonus für Junglandwirte:
Landwirtschaftliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR oder KG), wenn der Unternehmer/die Unternehmerin oder mindestens ein/eine Mitgesellschafter/in jünger als 41 Jahre alt ist.
Weitere Details finden Sie in den Programminformationen "Produktionssicherung – Landwirtschaft" (Nr. 244/245).